Tagesferien

Tagesferien 2024



Neujahrsferien  02.01- 05.01.2024   Thema: Bastelparadies (4-tägig)
Lass deiner Kreativität freien Lauf. Gemeinsam beginnen wir das neue Jahr mit Spiel und Spass.


Sportferien 12.02.- 16.02.2024   Thema: Die Welt ist bunt

Geniesse mit uns die ersten Sonnenstrahlen. Tolle Tagesausflüge an der frischen Luft erwarten dich. Unsere Bastelworkshops bieten deiner Kreativität freien Lauf.


Frühjahrsferien 25.03.- 28.03.2024   Thema: Einfach tierisch (4-tägig)

Diese Woche besuchen wir die Tiere der Stadt. Wer lebt im Zoo und wer im Wald? Zusammen

erkunden wir die Tierwelt.


Frühjahrsferien 02.04.- 05.04.2024  Thema: Gemeinsam statt einsam (4-tägig)

Kommt mit uns an die frische Luft und geniesst die gemeinsame Zeit mit euren Freunden. Wir machen Spaziergänge in die Lange Erlen, spielen und toben im Quartier.


Sommerferien 1.07.- 05.07. 2024  Thema: W wie Wasser

Zusammen gehen wir auf die Suche nach dem besten Wasserspielplatz in der Stadt, bauen

Staudämme am Bach in der Langen Erle und geniessen die kühle Waldluft.


Sommerferien  08.07.- 12.07.2024  Thema: Ferienspass

Gemeinsam verbringen wir viel Zeit im und ums Quartier. Machen Tagesausflüge zu den Wasserspielplätzen und entspannen in der Langen Erlen.


Herbstferien 30.09.- 04.10.2024  Thema: Selbstverteidigung

In Kooperation mit dem Basler Jugend und Sportamt lernen wir in Workshops unser Selbstvertrauen zu stärken. Nicht zu kurz kommen aber auch Ausflüge im Quartier.


Die Tagesferien richten sich an alle Kinder welche den Kindergarten- oder die Primarschule Basel-Stadt besuchen, eine Anmeldung ist erforderlich. Zum Angebot gehören verschiedene Ausflüge und Aktivitäten, Z`nüni, Mittagessen und Z`vieri. Mindestteilnehmerzahl sind 6 Kinder/ Woche.

Kosten Tagesferien:

CHF 200 fünf Tage Tagesferien
CHF 160 vier Tage Tagesferien (für die Frühjahrsferien)
CHF 120 drei Tage Tagesferien (für die Weihnachts- Neujahrsferien)

Die Kostenbeiträge sind einkommensabhängig. Eltern mit kleinem Einkommen bezahlen zwischen 10 und 60 Prozent weniger. Reduzierte Beiträge gelten für Eltern, die kantonale Beiträge an die Krankenversicherungsprämien, Sozialhilfe oder IV/AHV mit Ergänzungsleistungen erhalten. Die ermässigten Elternbeiträge für Kinder von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern werden von der kantonalen Sozialhilfe übernommen.