Tagesferien 2023
Sportferien 20.02.- 24.02.2023 Thema: Fasnachts-Luft
Erlebe mit uns eine Woche rund um die Fasnacht. Wir basteln und malen, machen Ausflüge im Quartier und geniessen die gemeinsame Zeit mit Spiel und Spass.
Frühjahrsferien 03.04.- 06.04.2023 Thema: Frühlingsgefühle (4-tägig)
Geniesse mit uns die ersten Sonnenstrahlen. Tolle Tagesausflüge an der frischen Luft erwarten dich. Unsere Bastelworkshops bieten deiner Kreativität freien Lauf.
Frühjahrsferien 11.04.- 14.04.2023 Thema: Frühlingszeit (4-tägig)
Kommt mit uns an die frische Luft und geniesst die gemeinsame Zeit mit euren Freunden. Wir machen Spaziergänge in die Lange Erlen, spielen und toben im Quartier.
Sommerferien 3.07.- 07.07. 2023 Thema: Aquakadabra
Abkühlung gefällig? Tolle Tagesausflüge in die Lange Erlen warten auf dich. Gemeinsam erkunden wir die Wasserspielplätze in der nahen Umgebung.
Sommerferien 10.07.- 14.07.2023 Thema: Flutsch und Weg
Komm und vergiss nicht deine Badesachen! Was gibt es schöneres als eine Woche gemeinsam mit Freunden draussen im grünen zu Plantschen.
Herbstferien 02.10.- 06.10.2023 Thema: noch offen…
Neujahrsferien 02.01- 05.01.2024 Thema: Bastelparadies (4-tägig)
Lass deiner Kreativität freien Lauf. Gemeinsam beginnen wir das neue Jahr mit Spiel und Spass.
Die Tagesferien richten sich an alle Kinder welche den Kindergarten- oder die Primarschule Basel-Stadt besuchen, eine Anmeldung ist erforderlich. Zum Angebot gehören verschiedene Ausflüge und Aktivitäten, Z`nüni, Mittagessen und Z`vieri. Mindestteilnehmerzahl sind 6 Kinder/ Woche.
Kosten Tagesferien:
CHF 200 fünf Tage Tagesferien
CHF 160 vier Tage Tagesferien (für die Frühjahrsferien)
CHF 120 drei Tage Tagesferien (für die Weihnachts- Neujahrsferien)
Die Kostenbeiträge sind einkommensabhängig. Eltern mit kleinem Einkommen bezahlen zwischen 10 und 60 Prozent weniger. Reduzierte Beiträge gelten für Eltern, die kantonale Beiträge an die Krankenversicherungsprämien, Sozialhilfe oder IV/AHV mit Ergänzungsleistungen erhalten. Die ermässigten Elternbeiträge für Kinder von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern werden von der kantonalen Sozialhilfe übernommen.
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